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Wandrenovierung und unliebsamen Folgen die bei Energieeinsparung entstehen können

Energiesparen kann unliebsame Folgen nach sich ziehen

In Niedrigenergiehäuser- und Passivhäusern sind oft Menschen mit geschwollenen, ausgetrockneten und verkrusteten Nasenschleimhäuten, Bronchialasthma aber auch, jucken in den Augen durch trockene Bindehaut usw. anzutreffen.

Die Ursache trockene Luft angereichert mit Feinstaub, Schimmelsporen usw.

Wie entsteht trocken Luft im Haus

(Im Abschnitt Technik finden Sie demnächt mehr zum Thema "im Wintertrockene Luft in Wohnungen").

Was ist gegen trockene Luft zu tun?

Viele Bewohner versuchen, eine Austrocknung der Luft mit Luftbefeuchtung zu verhindern.

Diese künstlich zugeführte Zusatzfeuchte kondensiert an den Wänden.

Mehr zum Thema finden Sie unter: www.dienstleistungsstadt.de

Urteile zu Schimmelschaden

Dass hier ein großes Problem vorhanden ist belegen eine Reihe von Urteilen aus den letzten Jahren:

Ein Urteil zu Schimmelschaden mit folgendem Hintergrund:

Eine Wohnung wurde mit Isolierglasfenstern ausgestattet. Als später Schimmel auftrat, reduzierten die Mieter ihre Miete. Der Vermieter klagte auf Zahlung und hatte in der ersten Instanz mit der Begründung Erfolg: Der Schaden sei den Bewohnern anzulasten, sie hätten mehr lüften müssen.

Die Urteilsrevision

In der zweiten Instanz wies das Landgericht Gießen dagegen die Klage ab. Wenn ein Mieter seine Wohnung nicht ausreichend heize bzw. lüfte und deshalb Schimmel auftrete, sei in der Regel der Mieter dafür verantwortlich. Im vorliegenden Fall trage jedoch der Vermieter die Verantwortung. Der Vermieter hätte darüber informieren müssen, dass sich nach dem Einbau der neuen Fenster das Raumklima ändere. (AZ 1 S 63/00 - 12.4.2000 LG Gießen)"

Schimmel Vermietersache

Mieter müssen keine unzumutbaren Maßnahmen treffen

Wenn in einer Wohnung Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze auftreten, ist der Mieter nicht verpflichtet, dieses Problem durch übermäßiges Heizen oder Lüften oder durch eine außergewöhnliche Möblierung selbst aus der Welt zu schaffen.

Anmerkung von Technik und Haus: Das ist in der Regel mit einfachen Möglichkeiten auch nicht möglich.

Das hat nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Köln das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 311 S 88/96).

Fristlose Kündigung

Ein Mieter kann seinen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn sich in der Wohnung Schimmel gebildet hat. Dies stelle eine Gesundheitsgefährdung dar und berechtige zur fristlosen Kündigung (Urteil Amtsgericht Köln vom 19. März 2001, 206 C 29/00).

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